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BEG Förderung für Sonnenschutz

Der Sommer steht vor der Tür und damit auch viele Sonnenstunden. Wessen Haus bzw. Terrasse für die Sommermonate noch nicht optimal gerüstet ist, hat jetzt die Möglichkeit, von der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu profitieren. Versehen Sie Ihr Zuhause mit Sonnenschutz und gestalten Sie es dabei gleichzeitig energieeffizienter.

 

Was ist die BEG und wer kann profitieren?

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurde zum 01.01.2021 die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) ins Leben gerufen. Die Förderung dieses Programmes ergeben sich aus den bisherigen Teilprogrammen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Es werden damit zwei übergeordnete Ziele verfolgt: Die Schaffung von noch stärkeren Anreizen für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie die Erleichterung des Antragsverfahrens.

Im Rahmen der BEG EM (Einzelmaßnahmen) gibt es auch Förderung für außenliegenden Sonnenschutz, von denen Bauherren, Eigentümer und Mieter profitieren können.

Förderungsmöglichkeiten

Außenbeschattung durch Rollos an den Fenstern

Was wird im Bereich Sonnenschutz gefördert?

Ersatz und erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung die die Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz erfüllen. Außenliegende Sonnenschutzprodukte die parallel zu Fenstern bzw. Verglasungen verlaufen. Dazu gehören Rollläden, Außenjalosuien und Fenster-Markisen.

 

Wie hoch ist die Förderung für Einzelmaßnahmen?

  • Bis zu 20 % der Investitionssumme
  • Mindestvolumen der Investition beträgt 2.000 Euro brutto
  • Maximalvolumen der Investition beträgt 60.000 Euro brutto pro Wohneinheit

Wie kann die Förderung beantragt werden?

  1. Zunächst muss ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden, um Planungsfehler zu vermeiden. Eine zentrale Liste mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten finden Sie hier. Auch die Kosten für den Experten werden bezuschusst. Weitere Informationen zur Förderung der Energieberatung.
  2. Der Energieeffizienz-Experte erstellt dann eine "technische Projektbeschreibung" (TPB). Auch hierfür stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung. Den Link dazu finden Sie hier.
  3. Im nächsten Schritt erfolgt die eigentliche Beantragung der Förderung bei der BAFA, ebenfalls elektronisch. Sie benötigen hierfür die TPB-ID Ihres Energieeffizienz-Experten.

 

Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung der Baumaßnahme gestellt werden!

Weiterführende Links

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